NEVEREST Blog Header LSB Fortbildung was zählt Weiterbildung Ausbildung Regeln
Verfasst von: Jennifer Frank-Schagerl
Aktualisiert am: 15.02.2023
Verfasst am: 08.03.2021
Lesezeit: Min.

LSB Fortbildung

Sich im Ausbildungsdschungel zurecht zu finden kann ab und zu schon mal zu einer Herausforderung werden. Als Lebens- und Sozialberaterin oder Lebens- und Sozialberater muss man jährlich 16 Stunden Fortbildung einreichen. Aber was genau ist erlaubt und was zählt nicht als LSB Fortbildung? Wir haben für dich die Antwort parat!

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Was sind die Regeln?

Lebens- und Sozialberater:innen mit aufrechtem Gewerbe sind verpflichtet, jährlich Fortbildungen im Ausmaß von 16 Stunden nachzuweisen und diese bei der Wirtschaftskammer einzureichen. Je nach Bundesland sind diese aktiv bei der Wirtschaftskammer einzureichen oder auf Aufforderung vorzulegen. In Niederösterreich etwa bekommt man nach Einreichung bei der zuständigen Fachgruppe der Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes bekommt man eine Fortbildungszertifikat über das Ausmaß der mindestens 16 Stunden zugeschickt. Dieses besagt, dass man laut §1 (2) der Standes- und Ausbildungsregeln für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung die Fortbildungsveranstaltungen für das vergangenen Jahr nachgewiesen hat. In anderen Bundesländern wird dies Stichprobenartig durch die Gewerbebehörde überprüft.

Der genaue Passus im LSB Merkblatt–Richtlinien zur Fortbildung lautet:

„Grundlage für die Bewertung der Erbringung der vorgeschriebenen Weiterbildung ist die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung, BGBl. II Nr. 260/1998, im Zusammenhalt mit § 4 der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 140/2003 i.d.F. BGBl. II Nr. 112/2006. Demnach haben Lebens- und SozialberaterInnen, um eine entsprechende Berufsausübung zu gewährleisten, unter anderem regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen in der Mindestdauer von 16 Stunden jährlich zu besuchen.“

Welche Veranstaltungen gelten als LSB Fortbildung?

Viele Lebens- und Sozialberater:innen stellen sich daher die Frage welche Fortbildungen und Weiterbildungen sie hierfür besuchen dürfen. Welche Themen sind erlaubt? Was wird anerkannt und wo liegen die Grenzen? Wir versuchen dir hier alle Fragen zu dem Thema zu beantworten.

NEVEREST LSB Fortbildung Kurs vortrag

Anerkannt sind…

Anerkannt sind selbstverständlich Methoden, die man auch im LSB-Lehrgang unterrichtet. Also Methoden, die auch im Lebens- und Sozialberater Curriculum enthalten sind, können zusätzlich mit Aus- und Weiterbildungen für das Fortbildungszertifikat vertieft werden.

Gemäß dem Methodenkatalog vom Bundesausschuss Lebens- und Sozialberatung 2013 fallen darunter LSB Weiterbildungsveranstaltungen mit:

  • tiefenpsychologisch – psychodynamischer Orientierung
  • humanistisch – existentieller Orientierung
  • systemisch – soziodynamischer Orientierung
  • verhaltensmodifizierende Orientierung
  • Körper-, Bewegungs-, Atmungs- und Entspannungsorientierte Verfahren, wenn sie einer Ausrichtung der vier psychologischen Grundorientierungen zugeordnet werden können.

Fortbildungen, die aus dem Tätigkeitskatalog, herausgegeben vom Bundesausschuss Lebens- und Sozialberatung 2006, sind auch anerkannt.

  • Das sind Seminare und Kurse die den Fortbildungen entsprechend, den LSB Expertinnen- und Expertenpools zugeordnet werden können
  • sowie Verfahren zur Kompetenz und Potenzialanalyse.

Weiterbildungen und Fortbildungsveranstaltungen zu Supervision, Stressmanagement und Burnout-Prävention, Mediation, Paarberatung, Aufstellungsarbeit und Trauerbegleitung als LSB Fortbildung sind somit auch für das 16 Stunden Fortbildungszertifikat anerkannt.

lsb_fortbildung_weiterbildung_bücher_lernen

Aber nicht nur LSB fachspezifische Fortbildungen sind gestattet, auch Fortbildungen, die für die zeit- und ordnungsmäßige Führung einer Praxis relevant sind. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Fortbildungen zur Datenschutzverordnung
  • Weiterbildungen zur Registrierkassa
  • Fortbildungen zu Themen der Betriebsführung
  • Marketingseminare mit Marketingthemen explizit für Lebens- und Sozialberater und mit Übereinstimmung mit den standesrechtlichen Bedingungen der LSB.
  • „Betriebswirtschaftliche Grundlagen“ und „Recht“, diese beiden dürfen aber in der Verhältnismäßigkeit nicht überproportionaler Bestandteil der Fortbildung sein und müssen sich ausdrücklich auf die Anforderungen in der Lebens- und Sozialberatung beziehen.

Einschlägige Fachkongresse sind ebenfalls anerkannt. Beispiele sind Kongresse zu Themen der Lebens- und Sozialberatung mit Inhalts- und
Zeitbestätigung. Themen, die sich auf die Weiterentwicklung der Erkenntnisse in den Wissenschaften und die für die Tätigkeit der Lebens- und Sozialberaterinnen und Berater maßgeblich sind können auch eingereicht werden. Beispiele sind hier die Veränderung der unterschiedlichen Bereiche in der Gesellschaft.

Nicht anerkannt werden…

Wichtig ist nun sich auch anzusehen was für die 16 Stunden LSB Fortbildungen NICHT anerkannt wird. Denn keiner will versehentlich Seminare buchen, in der Hoffnung diese einreichen zu können und dann schlussendlich ohne Fortbildungsbestätigung fürs vergangene Jahr dazustehen.

Methodenseminare anderer Berufsgruppen wie Energetikerinnen und Energetiker oder Trainer Fortbildungen, wie sie etwa vom AMS vorgeschrieben werden, sind nicht anerkannt. Somit sind folgende Fortbildungen für die LSB Fortbildung nicht einreichbar:

  • Gender Mainstreaming im Training
  • Diversity Management im Training
  • Kinesiologie
  • Yoga, Tai Chi, Qi Gong etc.
  • Massagetechniken
  • Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen
  • Ausgewogenheit – alle im Wortlaut des Gewerbes genannten Methoden und Techniken
  • Trainerausbildungen
  • Outdoortrainingsausbildungen, wenn sie keinen gruppendynamischen Schwerpunkt haben. Unsere NEVEREST – Outdoor-Trainerinnen Ausbildung die speziell Teambuildingspezialistinnen ausbildet und sich vor allem mit Gruppendynamik beschäftigt wäre daher zu einem großen Teil einreichbar.

Bei welchen Themen muss ich noch aufpassen?

Seminare zur erfolgreichen Führung einer Praxis sind anerkannt. Allerdings fallen hier Management- oder Führungsseminare nicht hinein. Diese sind laut Merkblatt für die LSB Fortbildungen explizit ausgenommen. Das bedeutet, dass Fortbildungen, die nicht dem LSB Tätigkeitskatalog entsprechen, nicht angerechnet werden.

  • Management / Führungskräfteseminare
  • Fortbildung für Direktvermarkter
  • Fortbildung für Finanzdienstleister

Bei Themen wie Stimme/Sprache oder Auftrittstraining gibt es von Seiten der Bundesvertretung der Lebensberater keine klare Stellungnahme. Da die Gewerbebehörden der jeweiligen Bundesländer die Kontrollen durchführen, obliegt die Einschätzung was genau anrechenbar ist, schlussendlich der Fachgruppe des jeweiligen Bundeslandes.

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Wenn bei Kongressen kein Lebens- und Sozialberatungsbezug besteht, können auch diese nicht anerkannt werden. Wenn die Bestätigungen keine konkreten Inhalts- und Zeitangaben enthalten kann eine Anerkennung auch nicht erfolgen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Selbsterfahrungs- sowie Supervisionsstunden nicht für das 16 Stunden Fortbildungszertifikat für Lebens- und Sozialberater:innen eingereicht werden können. Sie gelten nicht als LSB-Fortbildung und man muss sie separat konsumieren.

Wer darf die LSB Fortbildungen unterrichten?

Ebenfalls wichtig ist, wo oder bei wem man diese Fortbildungen besucht. Auch für die Vortragenden und Unterrichtenden gibt es Kriterien, die diese erfüllen müssen. Die Fortbildungen werden nicht anerkannt, wenn die Kriterien nicht ausreichend erfüllt sind. Wobei auch hier die jeweiligen Bundesländer unterschiedlich streng entscheiden. Laut Auskunft der Bundesvertretung der Personenberater gibt es für die LSB Fortbildungen keine klaren Regelungen wer diese abhalten darf.

Im Merkblatt für die LSB Fortbildungsrichtlinien ist allerdings festgehalten, dass die Weiterbildungen von ausbildungsberechtigten Personen im Sinne des § 4 der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung durchgeführt werden müssen.

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Dieses Merkblatt wird vor allem von Niederösterreich als Entscheidungsgrundlage herangezogen. In der strengen Auslegung bedeutet das, dass diese Fortbildungsveranstaltungen von Personen geleitet werden müssen, die ebenfalls:

  • zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung berechtigt sind,
  • seit mindestens fünf Jahren als Lebens- und Sozialberater:in tätig sind und
  • regelmäßig an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 16 Stunden im Jahr teilnehmen.

Was muss ich bei der Ausstellung der Teilnahmebestätigung beachten?

Wir empfehlen euch auf jeden Fall eine Teilnahmebestätigung mit ersichtlichem Inhalt und Zeitausmaß ausstellen zu lassen. Auch das ist für eine Anerkennung wichtig. Diese bekommt ihr selbstverständlich bei unseren LSB Fortbildungsveranstaltungen, so wie auch in unserer Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin beziehungsweise zum Lebens- und Sozialberater.

Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, empfehlen wir vor einer Buchung, die für die Lebens- und Sozialberater Fortbildung gedacht ist, eine kurze Anfrage bei der jeweiligen Fachgruppe in der Wirtschaftskammer eures Bundeslandes zu stellen.

Viel Freude beim Weiterbilden und wir hoffen, dass wir euch mit diesen Tipps helfen konnten, sicher auf eure 16-stündige Fortbildungsverpflichtung zu kommen! 😊

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